Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Antragsglück bietet keine Rechtsberatung. Wir helfen Ihnen beim Erstellen von Anträgen und Briefen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Begriffserklärungen
Was ist das Jobcenter?
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Das Jobcenter ist eine Behörde für Menschen im erwerbsfähigen Alter (15-67 Jahre), die Unterstützung benötigen. Das Jobcenter ist zuständig für Bürgergeld-Leistungen (früher ALG II / Hartz IV).
Was ist das Sozialamt?
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Das Sozialamt ist zuständig für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind. Dazu gehören Rentner mit geringem Einkommen und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten können.
Was ist die BG-Nummer?
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BG steht für Bedarfsgemeinschaft. Die BG-Nummer ist Ihr Aktenzeichen beim Jobcenter. Sie finden diese Nummer auf jedem Schreiben vom Jobcenter, meist oben rechts oder unter der Bezeichnung "Geschäftszeichen" oder "Aktenzeichen".
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
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Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und wirtschaftlich füreinander verantwortlich sind. Dazu gehören in der Regel: der Antragsteller, Ehepartner oder Lebenspartner sowie Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben.
Was bedeutet SGB II und SGB XII?
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SGB steht für Sozialgesetzbuch. SGB II regelt das Bürgergeld (Jobcenter), SGB XII regelt die Sozialhilfe (Sozialamt). Wenn in einem Brief ein Paragraph genannt wird (z.B. § 24 SGB II), bezieht sich das auf diese Gesetze.
Was ist ein Mehrbedarf?
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Ein Mehrbedarf ist eine zusätzliche Leistung zum Regelbedarf für besondere Lebenssituationen. Mehrbedarfe gibt es zum Beispiel bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei bestimmten Erkrankungen oder bei Behinderungen mit Merkzeichen.
Was ist eine Erstausstattung?
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Eine Erstausstattung sind einmalige Leistungen für die Anschaffung von Gegenständen, die erstmalig benötigt werden. Dies kann bei einem Erstbezug einer Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt oder bei besonderem Kleidungsbedarf der Fall sein.
Was ist ein Widerspruch?
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Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen einen Bescheid. Wenn Sie mit einer Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids.
Was ist Bildung und Teilhabe?
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Bildung und Teilhabe (BuT) sind Leistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Dazu gehören unter anderem: Schulbedarf, Kosten für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung und Teilhabe am sozialen Leben (z.B. Vereinsbeiträge).
Über Antragsglück
Was ist Antragsglück?
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Antragsglück ist ein Dienst, der Ihnen beim Erstellen von Anträgen und Briefen an Behörden hilft. Wir stellen Ihnen Vorlagen zur Verfügung, die Sie mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen können. Die fertigen Briefe können Sie ausdrucken und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Ist Antragsglück eine Behörde?
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Nein. Antragsglück ist ein privater Dienst und keine Behörde. Wir helfen Ihnen lediglich beim Verfassen von Briefen. Den fertigen Brief müssen Sie selbst bei der zuständigen Behörde einreichen.
Was kostet die Nutzung?
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Die Registrierung ist kostenlos. Für jeden erstellten Brief berechnen wir eine Gebühr von 1,99 Euro. Die Zahlung erfolgt vor dem Herunterladen des fertigen Briefes.
Bietet Antragsglück Rechtsberatung an?
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Nein. Antragsglück bietet keine Rechtsberatung an. Wir helfen ausschließlich beim Erstellen von Briefen und Anträgen. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle, einen Sozialverband oder einen Rechtsanwalt.
Ablauf
Wie funktioniert Antragsglück?
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- Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein (Name, Adresse, etc.)
- Wählen Sie Ihre zuständige Behörde
- Wählen Sie die gewünschte Briefart aus
- Füllen Sie die erforderlichen Felder aus
- Bezahlen Sie den Brief
- Laden Sie den fertigen Brief herunter und drucken Sie ihn aus
- Unterschreiben Sie den Brief und reichen Sie ihn bei der Behörde ein
Was mache ich mit dem fertigen Brief?
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- Drucken Sie den Brief aus
- Unterschreiben Sie den Brief
- Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen
- Reichen Sie den Brief bei der zuständigen Behörde ein (persönlich oder per Post)
- Lassen Sie sich den Eingang bestätigen
Welche Dokumente benötige ich?
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Die benötigten Dokumente werden Ihnen bei der Brieferstellung angezeigt. Je nach Antragsart können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel: Personalausweis, Mietvertrag, ärztliche Bescheinigungen oder Einkommensnachweise.